Eingliederungshilfe

Leistungen / Eingliederungshilfe

Eingliederungshilfe

Nach Bewilligung der Pädagogischen Eingliederungshilfe durch das Jugendamt oder Amt für Rehabilitation und Versorgung des Landratsamtes Karlsruhe nach § 35a SGB VIII/§ 54 SGB XII komme ich in den Kindergarten.

Nach einer Kennenlernphase erstelle ich zusammen mit der Bezugserzieherin einen individuellen Plan für die Eingliederungshilfe ihres Kindes (Setting, Methoden).

Elternberatung und der Austausch mit angeschlossenen Therapeuten ergänzen die Eingliederungshilfe.

Schwerpunkte: Entwicklungsverzögerung, sozial auffällige Kinder, Autismus – Spektrum – Störung, AD(H)S, Sprachauffälligkeiten, Hörgeschädigte Kinder, Kinder mit Trisomie 21.